Änderungen bAV


1. Vorzeitiger Abruf - ab Vollendung 62. Lebensjahres im laufenden Arbeitsverhältnis oder nach Austritt


2. Austritt Mitarbeiter aus dem Unternehmen


3. Renteintritt bei langjährig Versicherten


4. Austritt wegen halber / voller Erwerbminderungsrente


5. Tod der versicherten Person


6. Abfindung zum Austritt gemäß § 3 Abs. 2 BetrAVG (Bagatellgrenze / Klein-Antwartschaft)


7. Einmalige Zuzahlung aus Sonderzahlungen


8. Beitragserhöhung


9. Beitragsreduzierung


10. Beitragsfreistellung aus privaten Gründen zeitlich nicht begrenzt


11. Beitragsfreistellung aus privaten Gründen zeitlich begrenzt


12. Langzeitkrank


13. Elternzeit


14. Wiederinkraftsetzung nach Krankheit


15. Wiederinkraftsetzung nach Elternzeit


16. Änderung Hinterbliebene / Hinterbliebener vor Rentenbeginn


17. Namensänderung


18. Adressänderung (Versicherte Person)