Betriebliche Altersversorgung mit Perspektive

Rechtssicherheit schaffen, Arbeitgebermarke stärken

Ein betriebliches Versorgungswerk minimiert nicht nur Ihre Haftung als Unternehmer, sondern stärkt gleichzeitig auch die Zukunftsfähigkeit Ihres Betriebs sowie Ihr Profil als attraktiver Arbeitgeber. Warum Sie sich als sozial verantwortlich handelndes Unternehmen schon heute um das Morgen Ihrer Arbeitnehmer kümmern sollten. Hier erfahren Sie alles, was Sie über die betriebliche Altersversorgung wissen müssen.

 

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1. Betriebliche Altersversorgung sichert Existenzen

2. Arbeitgeber in der Haftungsfalle – was tun?

3. Machen Sie auch diese vier Fehler in der betrieblichen Altersversorgung?

Fehler #1: Betriebliche Altersversorgung: Sie überlassen die Auswahl Ihren Mitarbeitern.

Fehler #2: Betriebliche Altersversorgung: Sie beauftragen einen Versicherungsvertreter oder Bankberater.

Fehler #3: Betriebliche Altersversorgung: Sie gehen davon aus, dass Ihre Personalabteilung „das schon regeln wird“.

Fehler #4: Betriebliche Altersversorgung: Sie geben Ihren Mitarbeitern eine reine Leistungszusage.

4. Arbeitgebermarke stärken – mit einer klugen bAV-Strategie

5. Ihre betriebliches Versorgungswerk, unser bewährter Ablauf

6. Betriebliche Altersversorgung: jetzt einrichten, auf Dauer profitieren

7. Betriebliche Altersversorgung mit Konzept: die R&W Finanzservice Franken

 


1. Betriebliche Altersversorgung sichert Existenzen.

 

Neben der gesetzlichen und der privaten Vorsorge wird die betriebliche Altersversorgung – kurz: bAV – immer wichtiger. Denn während das Rentenniveau sinkt, steigt die nachgelagerte Besteuerung der Renten jährlich an. Bis 2030 liegt das gesetzliche Rentenniveau nur noch bei 43 Prozent. Arbeitnehmer, die 2040 oder später in Rente gehen, müssen diese im Regelfall voll versteuern. Ein Beispiel: Wer heute ein Monatsgehalt von 3.000 € bezieht, dem bleiben bei einem Renteneintritt nach 2030 nur noch rund 1.500 € Rente übrig. Das heißt, er bezieht nur noch sein halbes Einkommen, muss aber weiterhin seine vollen Kosten decken. Und dabei auch noch den Kaufkraftverlust seines Geldes kompensieren.

 

Die gesetzliche Rente reicht nicht mehr aus

Das Ergebnis dieser Entwicklungen sind erhebliche Rentenlücken und drohende Altersarmut. Ein durchschnittlicher Angestellter, der heute einer Vollzeitbeschäftigung nachgeht, könnte im schlimmsten Fall im Alter zum Sozialfall werden. Schon heute haben 2 Mio. Rentner Anspruch auf die sogenannte Grundrente: Das ist ein individueller Zuschlag, der die Altersrente für langjährig Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen aufstockt.

 

Negative Realzinsen machen private Vorsorge unattraktiv

Das Dilemma: Selbst eine private Altersvorsorge, als Ergänzung zum gesetzlichen Rentenanspruch, reicht oft nicht aus: Denn die aktuelle Kombination aus Niedrigzinsen und steigender Inflation macht private Rentenverträge, z.B. Kapitallebensversicherungen, über die Dauer ihrer Laufzeit häufig extrem unattraktiv. Werden niedrige Zinsen durch die Inflation aufgezehrt, sieht sich der Anleger auf Dauer mit negative Realzinsen konfrontiert. Heißt: Statt sein Geld fürs Alter zu vermehren, erwirtschaftet er tatsächlich ein MINUS.

Als sozial verantwortlich und nachhaltig handelnder Unternehmer sind Sie gefragt: Mit einem betrieblichen Versorgungswerk ermöglichen Sie es Ihren Arbeitnehmern, eine solide und rentable Altersversorgung für Ihren Lebensabend aufzubauen. Und positionieren sich darüber hinaus als attraktiver Arbeitgeber im Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte.

 

Altersversorgung

 

Versorgungswerk: Keine Einzellösung, sondern ein umfassendes „Werk“

Die Vorteile eines umfassenden betrieblichen Versorgungswerks liegen auf der Hand: Denn in der Regel greift es viel weiter als ein einmalig abgeschlossener Versicherungsvertrag, der in der Ansparzeit steuer- und sozialversicherungsfrei geführt werden kann. Solche Einzelmaßnahmen sind in der Regel unattraktiv für (potenzielle) Arbeitnehmer. Ein Versorgungswerk, das diesen Namen auch verdient, beinhaltet idealerweise nicht nur die umfassende Versorgung im Alter (Leben ohne Altersarmut), sondern auch Lösungen bei Krankheit (kollektive Berufsunfähigkeit, betriebliches Gesundheitswesen) oder innovative Vergütungsmodelle zur Gestaltung von Steuer- oder Sozialversicherungsabgaben. Der Aufbau eines solchen Konzepts stellt Arbeitgeber vor große Herausforderungen.

Unser Tipp: Holen Sie sich zum Thema betriebliche Altersversorgung die Unterstützung von Profis ins Haus, da es zahlreiche (haftungs-) rechtliche Fallstricke zu beachten gibt.

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2. Arbeitgeber in der Haftungsfalle - was tun?

 

Auf dem Weg hin zu einer wirkungsvollen, haftungsminimierten betrieblichen Altersversorgung liegen einige Stolpersteine für Arbeitgeber. Ob diese auch auf Sie zutreffen, können Sie herausfinden, wenn Sie die folgenden Fragen einmal ehrlich für sich beantworten:

 

  • Wussten Sie, dass nicht die Versicherung für die betriebliche Altersversorgung haftet, sondern allein Sie als Arbeitgeber?
  • Wussten Sie, dass Sie Lücken in der bAV aus eigenem Vermögen auffüllen müssen – als Unternehmen sowie als persönlich haftende Geschäftsführung?
  • Wussten Sie, dass die betriebliche Altersversorgung auch in den Arbeitsverträgen Ihres Unternehmens geregelt sein muss?
  • Wussten Sie, dass ein Versicherungsvertreter oder Bankberater nur den passenden Durchführungsweg vermittelt, nicht aber ihre arbeitsrechtlichen Verpflichtungen berücksichtigt?

 

Sie haben eine oder gleich mehrere dieser Fragen mit „Nein“ beantwortet? Dann ist es an der Zeit, das Thema betriebliche Altersversorgung einmal genauer zu beleuchten. Denn viel zu viele Arbeitgeber gehen immer noch davon aus, dass die betriebliche Altersversorgung ein Versicherungsabschluss ist, den Sie als Arbeitgeber und Ihr Arbeitnehmer mit dem Versorgungsträger, also einer Versicherung oder einer Bank, treffen. Weit gefehlt!

„Die betriebliche Altersversorgung ist kein Versicherungsabschluss.

 Jochen Raps, bAV-Experte, Geschäftsführer R&W Finanzservice Franken GmbH 

 

Genau definiert wurde dieser Zusammenhang schon 2007, in einem wegweisenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Darin heißt es:

„Es ist zwischen der arbeitsrechtlichen Grundverpflichtung des Arbeitgebers und den Durchführungswegen zu unterscheiden. Die eingeschaltete Versorgungsanstalt ist ihrer Funktion nach nur ein Instrument des Arbeitgebers zur Erfüllung seiner arbeitsrechtlichen Versorgungsverpflichtung. Wird die geschuldete Versorgungsleistung nicht auf dem vorgesehenen Durchführungsweg abgewickelt, so hat der Arbeitgeber erforderlichenfalls selbst die Versicherungsleistungen zu erbringen“.

>> BAG-Urteil vom 13.11.2007 3 AZR 191/06

 

Welche Pflichten in Ihrem konkreten Fall aus der betrieblichen Altersversorgung hervorgehen, lässt sich nur anhand Ihrer individuell getroffenen Vereinbarungen herauslesen. Als R&W Finanzservice Franken stellen wir die fundierte rechtliche Analyse rund um Ihre Haftungsrisiken als Arbeitgeber in den Mittelpunkt unserer Beratungen. Denn das rechtliche Konstrukt definiert den Umfang Ihrer Verpflichtungen sowie Leistungen und stellt somit die Grundlage dar für alle folgenden Fachgebiete. Konkret umfasst der Weg zu Ihrer haftungsminimierten betrieblichen Altersversorgung diese Schritte:

 

  • inhaltliche Gestaltung der arbeitsrechtlichen Zusage
  • Auswahl der Durchführungswege (bspw. Direktversicherung)
  • Steuerliche Anerkennung
  • Definition der Zusageart (beispielsweise beitragsorientierte Leistungszusage oder Beitragszusage mit Mindestleistung),
  • Auswahl des passenden, finanzstarken Versorgungsträgers, der die arbeitsrechtlich zu treffende Zusage in einem passenden Versicherungstarif kongruent abbilden kann
  • professionelle Dokumentation
  • Anpassen der Datenschutzerklärung des Arbeitnehmers
  • Berücksichtigung der Vorschriften des Geldwäschegesetzes

 

Dieser idealtypische Weg ist leider in der Praxis nur selten anzutreffen. Aber er ist der einzige Weg, um Sie als Arbeitgeber vor unnötigen Haftungsrisiken und operativem Mehraufwand zu schützen. Sie möchten wissen, welche Haftungsrisiken sich schon heute aus der aktuellen Form Ihrer betrieblichen Altersversorgung ergeben?

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3. Machen Sie auch diese vier Fehler in der betrieblichen Altersversorgung?

 

Damit sich Ihr Engagement in der bAV langfristig auszahlt, sollten Sie Ihre betriebliche Altersversorgung mit einem klaren Konzept angehen. Denn wie so oft steckt die Herausforderung im Detail, das heißt in der organisatorischen, betriebswirtschaftlichen und vor allem haftungsminimierten Abwicklung. In unserer mehr als 30-jährigen Beratungspraxis zu den Themen „betriebliche Altersversorgung“ bzw. „betriebliches Versorgungswerk“, sind uns zahlreiche Unternehmen begegnet, denen einer dieser vier häufigsten Fehler unterläuft. Lesen Sie hier, wie es anders geht – und was Sie stattdessen tun können:


Fehler #1: Betriebliche Altersversorgung: Sie überlassen die Auswahl Ihren Mitarbeitern.

 

Sie überlassen Ihren Mitarbeitern die Auswahl der betrieblichen Altersversorgung.

Gestaltungsspielraum für Ihre Arbeitnehmer? Das spricht für eine offene, positive Unternehmenskultur – und für Sie als Arbeitgeber. Für Ihre betriebliche Altersversorgung sollten Sie aber unbedingt ein unternehmensweit gültiges Konzept ausrollen – und keine Einzelfälle betrachten. Denn sonst laufen Sie nicht nur Gefahr, sich organisatorisch zu verzetteln, in einem Dickicht unterschiedlichster Verträge und Einzellösungen. Sie verlieren auch den Überblick über die unterschiedlichen Zusageformen sowie Durchführungswege und tappen in Haftungsfallen, die Sie unbedingt vermeiden sollten. Nur eine professionell eingerichtete und betreute betriebliche Altersversorgung kann Ihre Haftung als Arbeitgeber minimieren.

 

Unser Tipp: Bleiben Sie handlungsfähig – und dämmen Sie bAV-Wildwuchs mit einem eigenen, haftungsminimierten Konzept für betriebliche Altersversorgung ein. Wir verraten Ihnen, wie.

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Fehler #2: Betriebliche Altersversorgung: Sie beauftragen einen Versicherungsvertreter oder Bankberater.

 

Sie beauftragen einen Versicherungsvertreter oder Bankenberater mit der betrieblichen Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter.

Gleich vorab: Die Direktversicherung ist zwar einer der bekanntesten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV), die bAV ist aber keine Versicherung. Vielmehr handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Zusage, für die Sie als Unternehmer haften müssen. Das heißt, im Zweifelsfall zahlen Sie als Arbeitgeber die zugesagte betriebliche Altersversorgung und nicht die Versicherungsgesellschaft.

 

Hinzu kommt: Ein Versicherungsvertreter oder ein Bankberater handeln immer im Auftrag – und können in der Regel nur auf ein beschränktes Portfolio von Optionen zugreifen. Sie bieten Ihnen zwar einen konkreten Durchführungsweg (z.B. Direktversicherung) für Ihre betriebliche Altersversorgung an, übernehmen aber niemals die Haftung, die Sie als Arbeitgeber tragen. Damit Sie ein betriebliches Versorgungswerk kreieren, das passgenau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist und Ihre Haftung als Arbeitgeber sinnvoll minimiert, empfehlen wir Ihnen: Greifen Sie auf spezialisierte Expertise zum Thema bAV zu.

 

Fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung

 

Unser Tipp: Wir bei der R&W Finanzservice Franken GmbH verfügen über mehr als 30 Jahre Erfahrung zum Thema passgenaue betriebliche Altersversorgung mit System. Wir agieren unabhängig, ohne Provisionen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen das bAV-Konzept, der am besten zu Ihrem Betrieb und Ihren Mitarbeitern passt.

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Fehler #3: Betriebliche Altersversorgung: Sie gehen davon aus, dass Ihre Personalabteilung „das schon regeln wird“.

 

Sie gehen davon aus, dass Ihre Personalabteilung das Thema betriebliche Altersversorgung fachkundig mitbetreut.

Die Konzeption eines betrieblichen Versorgungswerks berührt zahlreiche übergeordnete Fachgebiete: von juristischen Fragestellungen aus Arbeitsrecht und bürgerlichem Recht (BGB) über Betriebswirtschaft, Finanzierung, Steuern, Bewertung bis hin zu Mathematik. Wer systematisches und umfassendes Know-how am Kreuzungspunkt dieser Themen aufbauen will, benötigt eine entsprechende Ausbildung. In der Regel gehört diese nicht zum Profil von Personalern oder Human Ressources Experten.

 

Das bedeutet: In den meisten Unternehmen fehlt intern die fachliche Qualifikation, um ein schlüssiges, haftungsminimiertes Konzept für betriebliche Altersversorgung zu entwickeln, zu implementieren und zu verwalten. Vielen Personalabteilungen und Buchhaltungen ist tatsächlich gar nicht klar, dass sie mit der betrieblichen Altersversorgung ein Thema aus dem Arbeitsrecht verwalten. Darüber hinaus verfügen vielen unserer Mandanten auch nicht über die nötigen zeitlichen Ressourcen: Unter anderem, wenn es darum geht, Mitarbeitern individuelle Vorteile und Perspektiven in Informationsveranstaltungen und Einzelgesprächen zu erläutern, entsteht ein erheblicher Arbeitsaufwand, der Zeit und Ressourcen frisst.

 

In unserem Team für betriebliche Altersversorgung bei der R&W Finanzservice Franken  arbeiten bAV-Experten mit qualifizierten Abschlüssen, u.a. Jurist, Betriebswirt bAV (FH) sowie Fachkaufmann bAV (IHK). Alle zusammen verfügen über tiefgehendes Wissen an der Schnittstelle von Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Bürgerlichem Recht oder Bilanzrecht – und können das Thema betriebliche Altersversorgung für Sie umfassend betreuen.

 

Unser Tipp: Entlasten Sie Ihre Personalabteilung und/oder Buchhaltung. Holen Sie sich die Manpower und Expertise einer spezialisierten bAV-Beratung ins Haus.

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Fehler #4: Betriebliche Altersversorgung: Sie geben Ihren Mitarbeitern eine (reine) Leistungszusage.

 

Sie geben Ihren Mitarbeitern eine reine Leistungszusage in der betrieblichen Altersversorgung.

Für die betriebliche Altersversorgung können Sie als Arbeitgeber verschiedene Durchführungswege und Zusageformen nutzen. Ihre Wahl kann entscheidend für spätere Haftungs- und Nachfinanzierungsrisiken sein. Wenn Sie Ihren Mitarbeitern eine reine Leistungszusage geben, bedeutet das: Sie sagen ihnen einen absoluten Rentenbetrag oder einen bestimmten Prozentsatz ihres letzten Gehalts zu – und zwar lebenslang. Je nach Zinsentwicklung, Betriebszugehörigkeit und biometrischen Risiken Ihrer Mitarbeiter, kann Ihr eigener Finanzierungsaufwand als Arbeitgeber stark schwanken.

 

Anders verhält es sich bei einer beitragsorientierten Leistungszusage. In diesem Modell der betrieblichen Altersversorgung geben Sie einen Beitrag vor, aus dem die erreichbare Leistung berechnet wird. Es gibt keine vorgeschriebene Mindestleistung. Scheidet der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen aus, nimmt er auch nur den bereits finanzierten Anspruch mit. Als Arbeitgeber können Sie also sehr viel genauer planen, wie hoch Ihr eigener Aufwand in der betrieblichen Altersversorgung sein wird.

 

Unser Tipp: Vermeiden Sie Haftungsrisiken und unkalkulierbare Finanzierungsaufwendungen. Lassen Sie Ihre bAV-Verträge prüfen – und ggf. anpassen. Das ist mit Blick auf das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) besonders wichtig: Spätestens zum Jahresbeginn 2022 sind die BRSG-Beschlüsse auch für Bestandsverträge gültig.

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4. Arbeitgebermarke stärken – mit einer klugen bAV-Strategie

 

Nicht nur für Ihre Mitarbeiter ist ein betriebliches Versorgungswerk übrigens ein echter Benefit, auch für Ihr Unternehmen und Ihre Anziehungskraft als Arbeitgeber. In Zeiten von Fach- und Führungskräftemangel wandelt sich unsere Wirtschaft von einem Arbeitgeber- zu einem Arbeitnehmermarkt. So rechnet das Bundeswirtschaftsministerium bis 2060 mit rund einem Drittel (oder bis zu 16 Millionen) weniger Erwerbspersonen. Schon heute seien 352 von 801 Berufsgattungen mit Fachkräfteengpässen konfrontiert. Mehr als die Hälfte aller Unternehmen (55 %) sehen Fachkräftemangel bereits heute Risiko.

 

Studie: Betriebliche Altersversorgung wichtiger Benefit für Arbeitnehmer

 

Was Mitarbeiter wollen

Damit Ihr Betrieb in dieser Situation attraktiv aufgestellt ist und auch in Zukunft die besten Talente anzieht, sind Benefits, wie eine betriebliche Altersversorgung, ein wichtiges Argument. Das belegt zum Beispiel eine Studie der Personal- und Managementberatung Kienbaum in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberbewertungsportal kununu aus dem Jahr 2020: Darin nannten 45,6 Prozent der 4.800 befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer „eine betriebliche Altersvorsorge“ auf die Frage nach den am meisten gewünschten Benefits.

 

Imagegewinn zu lukrativen Konditionen

Fazit: Mit einem betrieblichen Versorgungswerk schärfen Sie Ihr Profil als Arbeitgebermarke und sichern sich einen klaren Wettbewerbsvorteil im Kampf um gut ausgebildete Fach- und Führungskräfte. Ein Imagegewinn, zu lukrativen Konditionen: Denn dank hoher staatlicher Förderungen verursacht die betriebliche Altersversorgung dem Arbeitgeber nahezu keine Zusatzkosten. Ein sehr gutes Konzept für betriebliche Altersversorgung enthält sechs Förderungen für den Arbeitnehmer, die den Arbeitgeber nichts kosten. Sechs Förderungen, die außer unseren Mandanten kaum jemand kennt.

Klingt gut, finden Sie? Gemeinsam entwickeln wir die beste Strategie für Ihre betriebliche Altersversorgung. 

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5. Ihr betriebliches Versorgungswerk, unser bewährter Ablauf

 

Von der ersten Analyse über das haftungsminimierte Konzept bis hin zur Ansprache jedes einzelnen Mitarbeiters: Zu Beginn einer Zusammenarbeit stellt die betriebliche Altersversorgung für viele unserer Kunden eine unüberwindliche Hürde dar. Schließlich gibt es unterschiedliche Rechtsgebiete zu beachten, Mitarbeiterinteressen zu berücksichtigen und neue organisatorische Prozesse zu implementieren. Im Verlauf unseres Beratungsprozesses stellen die Betriebe dann fest: „Diese Sorge ist unbegründet!“ Denn mit unserem qualifizierten Beratungsablauf aus mehr als 30 Jahren bAV-Erfahrung führen wir Sie effizient zu Ihrem haftungsminimierten betrieblichen Versorgungswerk.

 

Bewährte bAV-Beratung in fünf Schritten

Schritt für Schritt zu Ihrem betrieblichen Versorgungswerk.

 

  • #1 Ausgangslage bewerten

Zunächst sichten wir Ihre bestehenden Zusagen in der betrieblichen Altersversorgung – und bewerten die wirtschaftlichen und (arbeits-)rechtlichen Verpflichtungen, die sich für Sie daraus ergeben. Je nach Umfang prüfen wir die Verträge vollständig oder exemplarisch.

 

  • #2 Einheitliches Konzept entwickeln

Aus den Erkenntnissen leiten wir ein einheitliches Vorgehen für Ihre betriebliche Altersversorgung ab. Ziel ist es, Versicherungs-Wildwuchs und strukturelle Ungleichbehandlung einzudämmen und Ihre Personalabteilung wieder handlungsfähig zu machen. Festgelegt wird z.B. welche Zusageformen und Durchführungswege möglich sind. 

 

  • #3 Rechtliche Grundlage klären

Ein Jurist aus unserem Netzwerk übersetzt Ihr Konzept für betriebliche Altersversorgung in konkrete Regelungen und gibt ihm einen Rahmen, der Ihre Haftung als Unternehmen oder persönliche haftender Geschäftsführer minimiert.

 

  • #4 Mitarbeiter einbinden

Wir klären Ihre Beschäftigten über anstehende Veränderungen bei der betrieblichen Altersversorgung auf – und erläutern individuelle Vorteile und Perspektiven im Einzelgespräch.

 

  • #5 Verträge betreuen und anpassen

Sie unterbreiten jedem Mitarbeiter ein maßgeschneidertes bAV-Angebot. Wir richten die betriebliche Altersversorgung ein und dokumentieren alle notwendigen Informationen. Sollten sich gesetzliche Regelungen ändern, aus denen sich neue Rechtsprechungen und laufende Urteile ergeben, passen wir die Verträge erneut an. 

 

Sie möchten unseren bewährten Ablauf nutzen für eine betriebliche Altersversorgung, die arbeitsrechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist? Gerne begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zur betrieblichen Altersversorgung – rundum sorglos!

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6. Betriebliche Altersversorgung: jetzt einrichten, auf Dauer profitieren

 

Als verantwortlich und zukunftsgerichtet handelnder Arbeitgeber zahlt sich ein durchdachtes betriebliches Versorgungswerk gleich mehrfach aus. Ihre Vorteile auf einen Blick:

 

  • Sie minimieren Haftungs- und Nachfinanzierungsrisiken
  • Sie gewinnen wirtschaftliche Planbarkeit
  • Sie stärken Ihr Profil als attraktiver Arbeitgeber
  • Sie sichern nachhaltig die Existenzen Ihrer Arbeitnehmer
  • Sie positionieren sich als sozial verantwortlich handelndes Unternehmen
  • Sie entlasten Ihre Personalabteilung sowie Buchhaltung mit einer speziell entwickelten bAV-Software
  • Sie reduzieren internen Verwaltungsaufwand und konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft
  • Sie setzen die Beschlüsse des Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) um, die spätestens zum 01. Januar 2022 auch für Bestandsverträge gelten

 

Sie möchten, dass Ihre Arbeitnehmer von einem betrieblichen Versorgungswerk profitieren? Und gleichzeitig Ihre eigene Haftung als Arbeitgeber minimieren?

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7. Betriebliche Altersversorgung mit Konzept: die R&W Finanzservice Franken

 

Herausragende Expertise am Kreuzungspunkt komplexer Rechtsgebiete

Wir bei der R&W Finanzservice Franken GmbH  verfügen über mehr als 30 Jahre Erfahrung zum Thema betriebliche Altersversorgung mit System. Dabei erfüllen wir höchste Standards in der Beratung von Unternehmen. Eine Zusammenarbeit ermöglicht unseren Kunden zahlreiche Vorteile:

 

Unabhängig: Wir agieren selbstständig und sind keinen Einzellösungen großer Kooperationspartner verpflichtet. Aus der Vielzahl der Zusageformen und Durchführungswege wählen wir gemeinsam die für Sie und Ihre Mitarbeiter am besten passenden aus.

 

Mit System: Sie bekommen Zugriff auf ein vielfach in der Praxis bewährtes Vorgehen. Denn wir arbeiten nach einem optimal abgestimmten Beratungsablauf.

 

Aus einer Hand: Vom Konzept bis zur Umsetzung, Dokumentation und Aktualisierung: Sie bekommen einen kompetenten Partner, der Sie durch alle Schritte des bAV-Prozesses führt.

 

Erfahren: Sie legen Ihr betriebliches Versorgungswerk in die Hand von Spezialisten. Denn wir verfügen über tiefgehende bAV-Expertise aus mehr als 30 Jahren Beratungspraxis – und über qualifizierte Ausbildungen, z.B. Jurist, Betriebswirt bAV (FH), bAV Advisor (FH), Fachkaufmann bAV (IHK).

 

Up to date: Wir bilden uns und unsere Mitarbeiter regelmäßig weiter, etwa zum Thema Betriebsrentenstärkungsgesetzt (BRSG). So halten wir Ihr bAV-Konzept stets auf dem aktuellen Stand – und benachrichtigen Sie, wenn es Handlungsbedarf gibt.

 

Vernetzt: Betrieblich Altersversorgung passiert an der Schnittstelle zahlreicher Fachgebiete. Für Ihr abgestimmtes bAV-Konzept koordinieren wir für Sie die Arbeit von Steuerberatern, Arbeitsrechtlern und Juristen.

 

Individuell: Was für den Handwerksbetrieb mit 5 Mitarbeitern funktioniert, passt noch lange nicht zum Mittelständler mit 500 Angestellten. Bei uns bekommen Sie keine bAV-Lösungen von der Stange. Sondern betriebliche Versorgungswerke, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Rahmenbedingungen zugeschnitten sind.

 

Nachhaltig: Wir optimieren nicht „schnell mal eben“ ein paar Verträge. Sondern wir stellen Ihre betriebliche Altersversorgung langfristig auf gesunde Füße. So wird Ihr Unternehmen fit für den Arbeitnehmermarkt der Zukunft.

 

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