Gesetzlich oder privat versichert? – Im deutschen Gesundheitswesen existieren zwei Standards nebeneinander: Während in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) der Großteil der Leistungen für alle Versicherten gleich ist, gibt es in der privaten Krankenversicherungen (PKV) zahlreiche Wahlmöglichkeiten. Aber welches System passt langfristig zu Ihnen und Ihrer individuellen Lebenssituation? Wir von der R&W Finanzservice Franken GmbH möchten Ihnen eine Entscheidungshilfe zum Thema „Private Krankenversicherung Vergleich“ an die Hand geben. Unser Leitfaden zu Ihrer Krankenversicherung – rundum sorglos.
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1. Privat oder gesetzlich versichert – was sind die Unterschiede?
1.1 Private Krankenversicherung Vergleich: Finanzierung.
1.2 Private Krankenversicherung Vergleich: Beitragssatz.
1.3 Private Krankenversicherung Vergleich: Leistungsumfang.
2. Wann kann ich mich privat versichern?
3. Wann bleibe ich in der gesetzlichen Krankenkasse?
4. Was zahlt die private Krankenversicherung?
5. Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?
6. GKV – welche Zusatzbeiträge zahlen Versicherte?
7. Steigende Kosten in der PKV – was tun?
8. Private Krankenversicherung: Die drei häufigsten Vorurteile.
8.1 „Privat krankenversichert? – Das ist viel zu teuer!“
8.2 „Wenn ich alt bin, kann ich mir die PKV nicht mehr leisten.“
8.3 „Och nööö – da muss ich ja eine Gesundheitsprüfung machen.“
9. Private Krankenversicherung Vergleich: Welche Versicherung passt zu mir?
Hinweis: In unseren Ausführungen nutzen wir die Abkürzung „GKV“ für „Gesetzliche Krankenkasse“ und die Abkürzung „PKV“ für „Private Krankenversicherung“.
Privat oder gesetzlich? Die Frage nach Ihrer besten Krankenversicherung ist vor allem eine Frage des Standards. Denn tatsächlich vergleichen lassen sich die beiden Systeme kaum, basieren sie doch auf ganz unterschiedlichen Grundlagen. Die drei wesentlichen Unterschiede zwischen der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenkasse sind
Im Folgenden erläutern wir Ihnen alle drei Punkte im Detail.
Private Krankenversicherungen und die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren sich auf ganz unterschiedliche Art und Weise. Während die …
Konkret bedeutet das: In der gesetzlichen Krankenkasse finanzieren die Beitragszahler, häufig junge, gesunde Menschen, die Beitragsempfänger, das sind kranke oder ältere Menschen. Man spricht auch von einem sogenannten „Generationenvertrag“ oder „Solidarsystem“. Alle Leistungen werden unmittelbar aus den Beitragseinnahmen heraus erbracht. Rückstellungen fürs Alter werden nicht gebildet.
Demografischer Wandel setzt gesetzliche Krankenkassen unter Druck
Ursprünglich hat dieses System gut funktioniert, denn mehrere junge, gesunde Beitragszahler trugen die Kosten eines (meist) älteren, erkrankten Leistungsempfängers. Mit dem demografischen Wandel in Deutschland steht das System jedoch vor einem Kollaps: Zum einen sind die Aufwendungen eines älteren Menschen in der Regel 2,5 Mal so hoch wie die eines Jungen. Zum anderen stehen auch immer weniger Beitragszahler immer mehr Leistungsempfängern gegenüber. Seit 2021 – so schätzt die Deutsche Rentenversicherung – ist jeder zweite Versicherte Leistungsempfänger. Das bedeutet, auf eine Person, die Leistungen bezieht, kommt nur noch eine Person die diese finanziert.
So war das System gedacht: |
So sieht die Realität seit 2021 aus: |
Private Versicherungen mit „Polster“ fürs Alter
Private Krankenversicherung Vergleich: Ganz anders finanziert sich die kapitalgedeckte, private Krankenversicherung. Sie setzt auf sogenannte Altersrückstellungen. Das heißt: „Zu viel“ gezahlte Beiträge in jungen Jahren werden angespart und verzinst. So erwirtschaften die privaten Versicherungsgesellschaften ein Polster, mit dem sich Beitragssteigerungen im Alter vermeiden lassen.
Unser Tipp: Wenn Sie die Finanzkraft Ihrer Krankenversicherung einschätzen möchten, stellen Sie sich die Frage: Wie nachhaltig und zukunftssicher ist meine Versicherung aufgestellt?
Ein weiterer wesentlicher Unterschied zwischen privater Krankenversicherung und gesetzlicher Krankenkasse ist die Art und Weise, wie der monatliche Beitrag kalkuliert wird:
Gesetzliche Krankenkassen: einkommensabhängige Beiträge
Die gesetzlichen Krankenkassen berechnen ihre Beiträge abhängig vom Einkommen: Wer wenig verdient, zahlt einen geringeren Versicherungssatz als jemand mit sehr hohem Gehalt. Entscheidend ist außerdem die gesetzlich für alle Kassen vorgeschriebene Beitragsbemessungsgrenze. In 2021 liegt diese bei 4.837,50 Euro brutto/Monat. Liegt Ihr Gehalt über diesem Betrag, wird Ihr Krankenkassensatz automatisch gedeckelt. Heißt: Sie zahlen maximal so hohe Krankenkassenbeiträge wie mit einem fiktiven Monatseinkommen von 4.837,50 Euro brutto/Monat.
Individuellen Beitragssatz Ihrer GKV beachten
Einen weiteren Unterschied macht auch der Beitragssatz Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Da der allgemeine Beitragssatz von derzeit (Stand: 2021) 14,6 Prozent für die meisten Krankenkassen nicht ausreicht, um alle entstehenden Kosten zu decken, erheben die Kassen einen Zusatzbeitrag. Die Beitragssätze bundesweit verfügbarer Kassen liegen zwischen 14,99 Prozent und 16,2 Prozent (Stand: 2021).
Private Krankenversicherung Vergleich: Beiträge abhängig von Gesundheit und Alter
Die Beiträge zu Ihrer privaten Krankenversicherung sind abhängig von drei Faktoren:
Konkret bedeutet das: Die private Krankenversicherung berechnet Ihre Beiträge auf Basis Ihres gesundheitlichen Risikos. Je jünger und je gesünder Sie bei Eintritt in die private Krankenversicherung sind, desto niedriger fallen auch Ihre Beiträge aus. Sogenannte Gesundheitsfragen helfen der Versicherung dabei, vorab einzuschätzen, wie hoch Ihr Risiko ist, später einmal ernsthaft zu erkranken. Abgefragt werden z.B. sogenannte Herz-Kreislauf-Beschwerden, Stoffwechselstörungen oder psychische Erkrankungen.
Nicht zuletzt hängt Ihre Beitragshöhe auch vom Leistungsumfang Ihres gewählten Tarifs ab: Je umfangreicher Ihre gewählten Leistungen, desto höher auch die Kosten für Ihre Versicherung.
Die Leistungen Ihrer Krankenversicherung unterscheiden sich fundamental – je nachdem, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.
Leistungen in der GKV: „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind festgeschrieben im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V). Dieses gilt – einkommens- und beitragsunabhänging – für alle Versicherten gleichermaßen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen per Definition ausschließlich Leistungen, die „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sind. Und das „Maß des Notwendigen nicht überschreiten“ (§ 12 des SGB). Hinzu kommt: Der Gesetzgeber kann das zukünftige Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen beeinflussen, z.B. indem er bestehende Leistungen kürzt. So werden Vorsorgeuntersuchungen für über 35-Jährige nicht mehr alle zwei Jahre, sondern nur noch alle drei Jahre von der GKV bezahlt.
Sachleistungsprinzip: Arzt rechnet mit den Kassen ab
Die gesetzlichen Krankenkassen verfolgen das sogenannte Sachleistungsprinzip – festgeschrieben in §2 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). Das heißt, die Versicherten werden medizinisch betreut – ohne selbst in Vorleistung treten oder eine Rechnung bezahlen zu müssen. Die Arztpraxen rechnen nicht mit ihren Patienten ab, sondern direkt mit den Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen.
Leistungen in der PKV: rechtsverbindlich nach Tarif
In der privaten Krankenversicherung entscheiden Sie sich für einen Tarif, der Ihre Leistungen festlegt. Sie haben also eine selbstgewählte und rechtsverbindliche Grundlage, die Ihnen sagt, welche Leistungen Sie erwarten können – und welche nicht. Wichtig zu wissen: Als Privatversicherter sind Sie nicht lebenslang an Ihren einen Tarif gebunden. Vielmehr können Sie jederzeit in andere, gleichwertige Tarife Ihres Versicherers wechseln.
Kostenerstattungsprinzip: Arzt rechnet mit Patienten ab
Private Krankenversicherung Vergleich: Die PKV basiert auf dem Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet, die Arztpraxen rechnen direkt mit ihren Patienten ab – und stellen ihre medizinischen Leistungen in Rechnung. Die Patienten strecken dieses Geld in der Regel vor. Anschließend reichen sie die Arztrechnung bei ihrer privaten Krankenversicherung zur Erstattung ein. Je nach Versicherungstarif erhält der Patient dann den gesamten Betrag oder einen Teilbetrag von seiner Krankenversicherung zurück.
Kassenzulassung vs. freie Arztwahl
Private Krankenversicherung Vergleich: Ein grundsätzlicher Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist die Möglichkeit, den Arzt oder das Krankenhaus frei zu wählen. Während in der gesetzlichen Krankenkasse ausschließlich Ihre Behandlung bei Ärzten mit Kassenzulassung übernommen wird, haben Sie als PKV-Versicherter die Möglichkeit, Ihren Arzt frei zu wählen. Während Sie als GKV-Patient im nächstgelegene Krankenhaus mit dem benötigten Fachgebiet eingewiesen werden, können Sie als privat Versicherter Ihr Krankenhaus frei wählen und, in einem entsprechenden Tarif, sogar Privatkliniken nutzen.
Eine private Krankenversicherung (PKV) kann jeder abschließen, der „versicherungsfrei“ ist. Das bedeutet, er oder sie ist nicht verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenkasse abzusichern. Dazu zählen folgende Personengruppen:
Arbeitgeberzuschuss für Angestellte
Gut zu wissen: Der Arbeitgeber zahlt Mitarbeitern mit privater Krankenversicherung die Hälfte ihres Beitrags als Zuschuss. Wie bei einem freiwillig gesetzlich versicherten Mitarbeiter ist der Arbeitgeberzuschuss gedeckelt, konkret auf …
Achtung: Der Arbeitgeber-Zuschuss zur PKV gilt nicht für freiwillige Pflege-Zusatzversicherungen.
Grundsätzlich sollte ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) gut überlegt sein. Denn eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) ist schwierig – oder sogar ausgeschlossen, wenn Sie 55 Jahre und älter sind.
Sie sind „versicherungsfrei“ und überlegen, ob der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung langfristig Sinn für Sie macht? Gemeinsam schauen wir uns das Thema „Private Krankenversicherung Vergleich“ genau an – und analysieren, welcher Standard Sie und Ihre Lieben bestmöglich absichert.
Wer sich privat versichern kann – also „versicherungsfrei“ ist – hat alternativ auch die Möglichkeit, freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben. Ob sich das lohnt? Die Antwort darauf hängt von einer Reihe von Faktoren ab – etwa von Ihrem Einkommen, Ihren gewünschten Leistungen und natürlich Ihrer beruflichen Perspektive.
Wichtig für Selbstständige: Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Ihren Einnahmen. Diese setzen sich zusammen aus Ihrem Arbeitseinkommen (dem im Einkommenssteuerbescheid ausgewiesenen Gewinn) und eventuell vorhandenen weiteren Einnahmen, wie zum Beispiel Kapitaleinkünften und Mieteinnahmen. Als Nachweis dient Ihr aktueller Einkommenssteuerbescheid.
Gehen oder bleiben: Sie haben die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln? Sind sich aber unsicher, ob das langfristig Sinn für Sie mach? Gerne analysieren wir, welche Versorgung Sie bestmöglich absichert.
Pauschal lässt sich nicht sagen, welche Leistungen Ihre individuelle private Krankenversicherung (PKV) erbringt. Denn das ist abhängig davon, welche Art von Tarif Sie abgeschlossen haben. In einem Basistarif werden Ihre vereinbarten Leistungen in der Regel weniger umfangreich sein als in einem Premiumtarif. Grundsätzlich können Sie Ihre Leistungen individuell zusammenstellen – und solche Bausteine auswählen, die Ihnen persönlich wichtig sind, etwa eine Brillen-Versicherung, eine Absicherung für Zahnzusatzleistungen, die Kostenübernahme von Heilpraktiker-Leistungen und vieles mehr.
Private Krankenversicherung Vergleich: Das klingt kompliziert? Wir helfen Ihnen durch den Tarif-Dschungel – und finden das für Sie und Ihre Familie passende Angebot.
Ein fester Leistungskatalog regelt, welche Behandlungen Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt. Basis ist das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V). Dieses gilt – einkommens- und beitragsunabhänging – für alle Versicherten gleichermaßen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen per Definition ausschließlich Leistungen, die „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sind. Und das „Maß des Notwendigen nicht überschreiten“ (§ 12 des SGB).
Besonders gute Leistungen erbringen die gesetzlichen Krankenkassen für Mitglieder, die mit einem längeren Verdienstausfall konfrontiert sind, etwa beim Krankengeld, im Mutterschutz oder in der Elternzeit. Als GKV-Mitglied sind Sie in der Elternzeit beispielsweise beitragsfrei versichert, Sonderregeln gelten für freiwillig GKV-Versicherte.
Sie möchten als GKV-Versicherter Chefarzt-Behandlung im Krankenhaus oder eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung bezahlt bekommen? Dann haben Sie die Möglichkeit, Leistungen, die Ihnen besonders wichtig sind, durch eine private Zusatzversicherung abzusichern. Aber welche ist die richtige – und deckt exakt Ihre individuellen Bedürfnisse ab? Gerne planen wir mit Ihnen gemeinsam Ihre Krankenversicherung – rundum sorglos.
Der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen liegt bei 14,6 Prozent. Da dieser Satz den Kassen nicht ausreicht, um kostendeckend zu wirtschaften, erheben sie Zusatzbeiträge. Diese werden ebenfalls prozentual zum Einkommen der Versicherten berechnet: Aktuell liegen die Zusatzbeiträge bei bundesweit verfügbaren Kassen zwischen 0,39 und 1,6 Prozent (Stand: 2021).
Grundsätzlich gilt für Versicherte: Wenn die GKV Ihren Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht – und können zu einer günstigeren Kasse wechseln. Sie sind GKV-Mitglied und möchten herausfinden, ob Sie in der gesetzlichen Krankenkasse weiterhin gut aufgehoben sind? Sprechen Sie uns an – gemeinsam finden wir heraus, ob ein Kassenwechsel für Sie sinnvoll sein könnte.
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Übrigens: Unabhängig vom Zusatzbeitrag müssen GKV-Versicherte schon seit 1977 eine Zuzahlung bei bestimmten Arzneimitteln leisten sowie ggf. eine Eigenbeteiligung bei Zahnersatzkosten übernehmen. Außerdem gilt seit 1983 eine Zuzahlungspflicht bei Krankenhausbehandlungen.
Die privaten Krankenversicherer dürfen ihre Beiträge erst nachträglich an steigende Kosten anpassen – und auch erst dann, wenn vorgegebene Schwellenwerte überschritten werden. Das hat zur Folge, dass die PKV-Beiträge häufig mehrere Jahre lang nicht ansteigen, bevor es dann zu größeren Erhöhungen kommen kann.
Wichtig für Sie als Privatversicherter ist, dass Sie auch dann Wahlfreiheit besitzen. Das bedeutet, dass Sie Ihren Versicherungsschutz auch nach Vertragsschluss jederzeit an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen und einen Tarifwechsel beim gleichen Anbieter vornehmen können. Das garantiert das Tarifwechselrecht nach § 204 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Ein Tarifwechsel steht an. Aber Sie sind unsicher, welcher Tarif Ihren Bedürfnissen am ehesten gerecht wird? Private Krankenversicherung Vergleich! Gemeinsam finden wir eine individuelle Lösung für Ihre Krankenversicherung – rundum sorglos.
„Unerschwinglich!“ oder „Nichts fürs Alter.“ – so lauten nur zwei der häufig gehörten Vorurteile gegenüber einer privaten Krankenversicherung. Wir schauen uns die meist genannten Glaubenssätze an, die Menschen mit der PKV verbinden. Und analysieren, ob diese tatsächlich zutreffen.
Die Kosten einer privaten Krankenversicherung isoliert zu betrachten macht keinen Sinn. Vielmehr sollten Sie Ihre Beiträge in Relation zu den Leistungen setzen, die Sie erhalten. Diese sind in der PKV besonders verlässlich, denn vertraglich vereinbarte Leistungen können – anders als in der GKV – nicht durch politische Reformen gekürzt werden.
Wichtig ist auch, dass der PKV-Beitrag nachhaltig und zukunftssicher kalkuliert ist. Und dabei schon Ihre Lebenserwartung und ein gewisses „Polster“ fürs Alter berücksichtigt. Höhere Kosten im Alter werden aus den in jungen Jahren gebildeten Altersrückstellungen beglichen.
Private Krankenversicherung Vergleich: Sie möchten wissen, welche Beiträge Sie in der privaten Krankenversicherung tatsächlich zahlen? Gerne beraten wir Sie unverbindlich – und erstellen ein individuelles Angebot.
Private Krankenversicherungen arbeiten kapitalgedeckt – und setzen auf sogenannte Altersrückstellungen. Das heißt, die Versicherten sparen in jungen Jahren ein „Polster“ an, mit dem sich Beitragssteigerungen im Alter in der Regel vermeiden lassen.
Wer seine Krankenversicherungskosten später effektiv senken möchte, hat außerdem die Möglichkeit, einen sogenannten „Beitragsentlastungstarif“ zu nutzen. Das ist ein freiwilliger Prämienaufschlag in jungen Jahren. Mit diesem werden Ihre Beiträge im Alter quasi vorfinanziert, sie lassen sich später um einen vorab festgelegten Betrag reduzieren.
Private Krankenversicherung Vergleich: Sie möchten mehr dazu erfahren, wie Sie schon heute Ihre Beiträge fürs Alter verringern können? Gerne beraten wir Sie individuell!
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Unabhängig davon wird Gesundheitsversorgung insgesamt teurer. Das liegt zum einen am demografischen Wandel in Deutschland. Denn in einer älter werdenden Gesellschaft gibt es immer mehr Menschen mit gesundheitlichen Herausforderungen. Ein älterer Mensch ist kränker – und seine Aufwendungen sind im Schnitt 2,5 Mal so hoch wie die eines jungen Menschen. Zum anderen bringt der medizinische Fortschritt mit innovativen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden auch häufig höhere Kosten mit sich.
Beide Faktoren – Überalterung und medizinischer Fortschritt – sind jedoch nicht PKV-spezifisch. Sondern sorgen in beiden Systemen, PKV und GKV, für langfristig steigende Gesundheitskosten.
Mithilfe von Gesundheitsfragen oder einer Gesundheitsprüfung möchten private Krankenversicherungen einschätzen, wie hoch Ihr gesundheitliches Risiko ist. Dabei wird in der Regel nach Vorerkrankungen in den vergangenen 5 oder 10 Jahren und nach Ihrem aktuellen Gesundheitszustand gefragt. Liegt eine chronische Krankheit oder eine andere schwere gesundheitliche Einschränkung vor? Dann wird die Versicherung einen höheren Beitrag kalkulieren (Risikozuschlag) oder Leistungen für die schon vorliegende Erkrankung ganz aus Ihrem Vertrag ausschließen.
Private Krankenversicherung Vergleich: Tatsächlich wird die Nachfrage nach Versicherungen ohne Gesundheitsprüfung oder ohne Gesundheitsfragen immer größer. Nicht zuletzt, weil oft schon junge Menschen unter Vorerkrankungen leiden.
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Die Wahl einer Versicherung ist so individuell wir Ihre Bedürfnisse – ob als Einzelner oder in der Familie. Privat oder gesetzlich versichern? Damit Sie Ihre Entscheidung informiert und auf Basis aller Fakten treffen können, unterstützen wir Sie mit einer individuellen Beratung und unserer Expertise aus mehr als 20 Jahren Berufspraxis. Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir von der R&W Finanzservice Franken GmbH nicht an einen Anbieter gebunden, sondern besitzen Zugriff auf die Angebote aller relevanten Versicherer.
Mit der Ideenwerk AG haben wir zusätzlich einen Partner an der Hand, der über ein breites Vergleichs-Know-how zum Thema Krankenversicherungen verfügt und den Marktvergleich mit wirksamen Online-Tools erleichtert. Mit eigenen Versicherungsprodukten – zum Beispiel zum Thema Zahnzusatzversicherung oder Krankenhauszusatzversicherung – ergänzt die Ideenwerk AG bestehende Versicherungsbedingungen und schließt mögliche Versorgungslücken effektiv.
Lassen Sie sich beraten – für mehr Transparenz und eine hohe Leistungssicherheit im Ernstfall. Kurzum: Ihre Krankenversicherung – rundum sorglos!
Wir freuen uns auf Sie.